Welche Kündigungsfristen gelten in der Schweiz?
Gemäss OR Art. 335c: In der Probezeit 7 Tage, im 1. Dienstjahr 1 Monat, im 2.-9. Dienstjahr 2 Monate, ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate. Die Kündigung muss jeweils auf Ende eines Monats erfolgen.
Berechne deine gesetzliche Kündigungsfrist nach Schweizer Obligationenrecht (OR). Finde heraus, wann dein Arbeitsverhältnis frühestens endet.
Gib dein Anstellungsdatum ein, um die Frist zu berechnen.
Quelle: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), Art. 335a-335c. Individuelle Arbeitsverträge und GAVs können abweichende Regelungen enthalten.
Gemäss OR Art. 335c: In der Probezeit 7 Tage, im 1. Dienstjahr 1 Monat, im 2.-9. Dienstjahr 2 Monate, ab dem 10. Dienstjahr 3 Monate. Die Kündigung muss jeweils auf Ende eines Monats erfolgen.
Die Probezeit beträgt in der Regel 1 Monat (maximal 3 Monate laut OR Art. 335b). Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen auf jeden beliebigen Tag gekündigt werden.
Ja, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kann von den gesetzlichen Fristen abweichen, darf aber die Kündigungsfrist im 1. Dienstjahr nicht unter 1 Monat setzen. Prüfe deinen Arbeitsvertrag und den anwendbaren GAV.
Die Kündigung wird auf den letzten Tag eines Monats wirksam. Wenn du z.B. am 15. März kündigst und 2 Monate Frist hast, endet das Arbeitsverhältnis am 31. Mai.
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