Welche Kündigungsfrist gilt?
Was im Arbeitsvertrag steht, aber mindestens OR: Probezeit 7 Tage, 1. Jahr 1 Monat, 2.-9. Jahr 2 Monate, ab 10. Jahr 3 Monate (jeweils auf Monatsende).
Eine saubere Kündigung ist Pflicht. Hier findest du Muster für ordentliche und ausserordentliche Kündigungen nach Schweizer Arbeitsrecht.
Eine Kündigung muss in der Schweiz schriftlich erfolgen. Sie folgt den Regeln des Obligationenrechts (OR Art. 335 ff.). Ein professionelles Kündigungsschreiben hält die Tür für zukünftige Referenzen offen.
Die Kündigungsfrist richtet sich nach Arbeitsvertrag oder OR: Probezeit 7 Tage, 1. Dienstjahr 1 Monat, 2.-9. Dienstjahr 2 Monate, ab 10. Dienstjahr 3 Monate. Jeweils auf Monatsende.
Per Post (eingeschrieben), persönlich mit Empfangsbestätigung oder per unterschriebenem Scan an HR. E-Mail allein reicht meist nicht. Die Kündigung muss beim Arbeitgeber ankommen, nicht nur abgeschickt sein.
Absenderadresse, Empfängeradresse, Ort/Datum, Betreff "Kündigung Arbeitsvertrag", Anrede, Kündigung mit Datum (auf Monatsende), Dank für Zusammenarbeit, Bitte um Arbeitszeugnis, Grussformel, Unterschrift.
Auch wenn du frustriert bist: bleib professionell. Keine Vorwürfe, keine Beschwerden. Der Ton bleibt höflich. Du bittest um ein Arbeitszeugnis - das solltest du dir nicht verbauen.
Anna Beispiel Musterstrasse 12 8000 Zürich Muster AG Personalabteilung Beispielweg 5 8001 Zürich Zürich, 28. April 2026 Kündigung des Arbeitsvertrages Sehr geehrte Frau Weber Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag vom 1. Januar 2022 ordentlich und unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten auf den 31. Juli 2026. Ich danke Ihnen und dem ganzen Team für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und für das in mich gesetzte Vertrauen. Bitte stellen Sie mir am letzten Arbeitstag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Gerne bespreche ich mit Ihnen die Details der Übergabe und eine allfällige Einarbeitung meiner Nachfolge. Freundliche Grüsse Anna Beispiel
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Was im Arbeitsvertrag steht, aber mindestens OR: Probezeit 7 Tage, 1. Jahr 1 Monat, 2.-9. Jahr 2 Monate, ab 10. Jahr 3 Monate (jeweils auf Monatsende).
Nein, ausser bei ausserordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund (Mobbing, Lohnausstand, Gesundheitsgefahr). Sonst gelten die Fristen.
Nein. Die Kündigung muss nicht begründet sein. Das "warum" gehört nicht ins Kündigungsschreiben.
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